Vergangenes Wochenende waren wir Eltern im Kino. Das allein ist schon eine echte Sensation, denn normalerweise können wir uns vorher nicht rechtzeitig auf einen Film einigen. Meistens endet der Kinoplan mit Chips auf dem Sofa und ich bin beleidigt.
Diesmal nicht.
Hinter uns in der Reihe saß ein junges alternativ-prolliges Pärchen. Wer jetzt denkt, ich käme mit Knutsch- und Fummelgeschichten in der Öffentlichkeit bei unpassenden Filmen um die Ecke, wie zum Beispiel Kinosex bei "Der Soldat James Ryan" oder "Ghost-Nachricht von Sam", der liegt falsch!
Das Pärchen knutschte nicht, denn sie hatten ein Kind dabei. Das Kind benahm sich sehr Kind-im-Kino-mäßig, futterte 3kg Popcorn, trank einen Liter Flüssigkeit und musste ca. 14 mal auf's Klo. Der eigentliche Skandal war aber, dass es überhaupt dort war. Wir sahen "Der Medicus". Was für ein blöder Film für Kinder.
Während ich die beiden jungen Leute aufmerksam belauschte, konnte ich rein zufällig hören, wie sie über "die Eltern" sprachen.
Ich war beruhigt und schlussfolgerte blitzschnell, dass die Beiden die älteren Geschwister des Kinder sind und die Eltern nichts davon wissen. Wenn die Eltern das erfahren! Das gibt Mecker!
...
Oh Gott.
...
Vielleicht sind die Eltern ja tot?
Wie schrecklich!
...
Mein Kopfkino geriet etwas außer Kontrolle und riss mich hinfort in ein schwer sentimentales Jammertal. Ich schluchzte dicke Tränen in meine Nachos Con Queso. Ich trauerte aufrichtig um die Eltern des dicken Cola-Kindes und war wieder ganz versöhnt mit seinen Zieh-Eltern, die sich an die neue Situation ja erst gewöhnen müssen und das Kind nun wie ihren Augapfel hüten und überall mit hinnehmen.
Die Szene im eigentlichen, und für alle anderen Kinobesucher wahrnehmbaren Film war leider gar nicht rührselig, so dass sich mein Mann von mir wegsetzte. Verständlich.
Wenn nur einem Elternteil etwas zustößt, dann ist sie Sache klar: Der andere, sorgeberechtigte Elternteil bekommt, beziehungsweise behält das Kind.
Die Mutter hat von Geburt an das Sorgerecht. Der Vater automatisch nur dann, wenn er mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war. War er das nicht, hat er nur dann Sorgerecht, wenn er die Vaterschaft anerkannt und das Sorgerecht zusätzlich beantragt und bekommen hat. Das ist der Regelfall und eigentlich jetzt auch gar nicht das Thema.
Wenn beiden Eltern etwas passiert, sucht das Familiengericht schnell nach einem Vormund für die Waisen.
Oh Mann, bei dem Wort "Waise" sehe ich bereits wieder verschwommen. Gott sei Dank bin ich nicht Familienrichterin. Ich wäre ein einziges, heulendes Elend. Vormünder sind nicht "neue Eltern", aber sie übernehmen die erzieherischen Pflichten und Entscheidungen des täglichen Lebens für die Kinder. Von der Wahl der Schule über die Zustimmung zu Operationen und die Verwaltung des Vermögens der Kinder.
Taufpaten als Vormund
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die kirchlichen Taufpaten automatisch irgendeine Bedeutung haben. Das Gericht hat mit der Kirche erstmal nix am Hut. Ob es Taufpaten gibt, ist dem Gericht nicht bekannt. Die Namen sind dort nicht hinterlegt. Es kann also durchaus dazu kommen, dass die Kinder erstmal in eine Pflegefamilie kommen, obwohl Taufpaten und Verwandtschaft da sind. Die Verhältnisse sollen und müssen erstmal geklärt werden. Vielleicht gibt es ja ein Testament, das Aufschluss gibt? Vielleicht meldet sich gar keiner, der die Kinder aufnehmen will? Oder es melden sich alle Omas, Opas, Tanten, Onkel und Kneipenkumpels auf einmal. Drama, Baby!
Ein Testament aufsetzen
Wenn ihr Personen bestimmen möchtet, die nach Eurem Tode für eure minderjährigen Kinder sorgen und die Vormundschaft übernehmen sollen, dann müsst ihr ein Testament machen.
Müsst. Unbedingt. Ihr müsst dem Familiengericht konkret sagen was ihr möchtet, sonst macht sich das Gericht seinen eigenen Reim und stellt seine eigenen Kriterien auf.
Dann landen Eure Kinder letztendlich vielleicht doch bei Sabine und Horst, die in iher Freizeit "Lady Sethwick" und "Sir Roderick" heißen, obwohl ihr auf keinen Fall gewollt hättet, dass Euer Kind seine Freizeit auf mittelalterlichen Märkten neben einem Met-Stand als jonglierender Hofnarr mit spitzen Hobbitohren verbringt.
Um sicherzugehen, reicht es ebenso nicht aus, wenn ihr die Personen Eures Vertrauens intern darum bittet Eure Kinder aufzunehmen, solltet ihr vom Bus überfahren werden. Die können dem Gericht ja viel erzählen, wenn der Tag lang ist. Wenn dazu noch andere "Kandidaten" im Rennen sind, die vielleicht objektiv dem Gericht gegenüber eine bessere Figur machen, dann kann das auch mal schiefgehen.
Also brauchen Eure Wahlvormünder etwas Schriftliches und das ist dann ein Testament.
Hui. Das klingt wichtig und sehr morbide.
Ist es ja auch.
Hierfür braucht ihr in diesem Fall nicht mal einen Notar. Der kommt vor allem bei finanziellen Angelegenheiten in Spiel. Euer kleines Küchentisch-Testament ist genauso wirksam, wie eines mit Siegel, vorausgesetzt ihr haltet Euch an ein paar kleine Regeln.
Das Küchentisch-Testament
- Erstmal öffnet ihr eine Flasche Wein, nehmt Stift und Kugelschreiber zur Hand (nicht den Laptop, es muss handschriftlich sein!) und gebt Euch gegenseitig das heilige Versprechen, mit Spucke und Indianerehrenwort, es dem anderen nicht ewig nachzutragen, wenn er heute über Eure Familie und Freunde mal ordentlich ablabert. Ihr könntet Euch auch versprechen, nicht zu streiten. Die logische Konsequenz solcher Versprechen kennt jeder: Man geht nahtlos in einen geilen Streit über. So läuft das ja meistens.
- So. Dann legt ihr los. Testament darüberschreiben. Eure Namen, Geburtsdaten, Adresse und das aktuelle Datum. Auf jede Seite. Zum Schluß unterschreiben nicht vergessen.
- Verheiratete können ein Testament machen. Unverheiratete müssen zwei machen.
- Nun beschreibt ihr, wer nach Eurem Tode für Eure Kinder sorgen soll. Wenn ihr möchtet, könnt ihr auch den Fall, dass ihr "Euren freien Willen nicht mehr bilden könnt" mit aufnehmen. Zum Beispiel, wenn ihr im Koma liegen solltet oder verschollen auf dem Segelschiff in den Malediven treibt.
- Nun schreibt ihr die Gründe für Eure Wahl auf. Das muss gar keine Prosa oder Juristendeutsch sein. Einfach wie ein Brief an das liebe Familiengericht. Schreibt Eure Gedanken auf, gebt dem Gericht ein bisschen "Futter" für Eure Entscheidung.
- Wenn ihr Euch nicht auf bestimmte Personen einigen könnt oder festlegen wollt, wäre es auch denkbar nur ein paar Grundsätze festzuhalten, die das Gericht bei seiner Wahl beachten soll. Das könnte zum Beispiel sein:"Es ist uns wichtig, dass unser Kind bei einem verheirateten Paar aus unserem Freundeskreis ohne eigene Kinder lebt" - "Wir möchten gerne, dass der Vormund unseres Kindes eigene Kinder im Alter unseres Kindes hat" - "Wir möchten unbedingt, dass unser Kind bei einem unserer Geschwister lebt" - etc.
Welche Kriterien helfen bei der Erstellung eines Testaments?
Denkanstöße, um für Euch die richtigen Personen zu finden, könnten sein:
- finanzielle Situation des Vormunds. Kann er sich ein Kind leisten?
- Alter des Vormunds. Kann er es mit einem aktiven Kind aufnehmen?
- welche Einstellung zu Schule/Erziehung/ Glauben haben sie?
- mag Euer Kind denjenigen? Gut, das kann sich bei Kindern minütlich ändern. Mein Sohn hat mich gestern viermal von seinem Kindergeburtstag in einem Jahr ein- und ausgeladen.
- muss das Kind umziehen? (Spätenstens hier war dann Helene Fischer aus dem Rennen.)
Bekommt der Ex die Kinder?
Da sind Eurer Phantasie und Euren Vorstellungen keine Grenzen gesetzt.
Was das Gericht dann letztendlich erfüllen kann, steht auf einem anderen Blatt.
Wer also jetzt spontan an Angela Merkel oder Helene Fischer als idealen Vormund denkt, weil er schon immer fand, dass die Mädels gut in die Familie passen, der wird vermutlich Pech haben. Das Testament bindet die benannten Personen rechtlich nicht, das "Amt" auch anzunehmen.
Wer verhindern möchte, dass der/die Ex die Kinder bekommt, wenn ihm etwas passiert, der muss das ebenfalls testamentarisch regeln. Denn, wenn der
andere Elternteil das Sorgerecht hat, was meistens auch nach einer Scheidung
so bleibt, bitte nicht mit Umgangsrecht verwechseln, dann bekommt er mit großer Wahrscheinlichkeit auch das Kind. Man muss also wirklich gewichtige Gründe ins Feld führen können, damit das
Gericht davon absieht, dem Ex-Partner das Kind zu geben. Derjenige ist schließlich sorgeberechtigt und das Gericht will verhindern, dass persönlicher Groll hier den Ausschlag
gibt.
Eine Garantie, dass das Gericht einem Ausschlusswunsch überhaupt folgt, gibt es keinesfalls.
Wo bewahren wir das Testament auf, damit es schnell gefunden wird?
Das wichtige Dokument muss natürlich im Ernstfall auch schnell auftauchen.
ERZÄHLT denjenigen, die ihr auserwählt habt, davon und sagt ihnen auch, wo ihr es hingetan habt.
Vielleicht in den Ordner mit den "Versicherungen" oder einen anderen, von dem ihr denkt, da schaut schnell jemand rein.
Am einfachsten ist es, das Original an denjenigen auszuhändigen, der die Kinder bekommen wird. Oder an denjenigen zu geben, von dem ihr denkt, dass er sich verantwortlich fühlen wird, die Dinge zu regeln, wenn Euch was passiert.
Es gilt also hier ein kleines Netzwerk zu schaffen und zu kommunizieren, dass es ein Testament gibt und wo es liegt und ggf. was da grob drin steht.
Finanzielle Vorsorge
Eurem Kind steht neben einem eventuellen Erbe noch Vollwaisenrente zu, wenn ihr mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt habt. Je länger ihr eingezahlt habt und je höher das Einkommen war, umso besser. Die bekommt Euer Kind / Eure Kinder wenn es eine Ausbildung macht bis maximal zum 27. Lebensjahr. Außerdem steht ihm Sozialhilfe zu.
Sollte das alles nicht reichen, werden die Großeltern unterhaltspflichtig. Eure Geschwister sind nie gesetzlich zur Unterstützung
verpflichtet.
Ich schließe nun dieses eher traurige Thema und begebe mich zu meinem Mann auf's Sofa. Er ist beleidigt. Wir wollten ins Kino, aber heute kommt das
Dschungelcamp. Da kann ich nicht weg! Vielleicht wird Larissa ja, wie Mogli im Dschungel, bei einem Wolfsrudel zurückgelassen. Dem Glatzeder und dem komischen Mola trau' ich momentan echt alles zu.
Jedenfalls freue ich mich über Eure Anmerkungen, Geschichten und Anekdoten zu diesem und anderen Themen! Legt los.
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*****weil,es (leider) sein muss: Meine Artikel stellen keine Rechtsberatung dar und enthalten zum Teil sowohl sarkastische als auch ironische Bemerkungen. Bitte holt immer anwaltlichen Rat ein und verlasst euch nicht auf einen Blog der juramama heißt. Ich werde hier journalistisch und nicht juristisch oder rechtsberatend tätig.*****
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