· 

Das neue ElterngeldPlus - Wem es nützt und wem nicht

Die sogenannten "Working Moms" sind seit geraumer Zeit das Zentrum vieler emotionaler und politischer Debatten. Wer bleibt ganz, wer wie lange oder wer überhaupt nach der Geburt eines Kindes bei den Kindern zu Hause? 

 

Bild via Scary Mommy. Sehr lustige Seite! 

Wie so oft habe ich meinen Arbeitsplatz aufgrund akuter Arbeitsüberlastung auf unseren Wohnzimmertisch verlagert. Mein Sohn spielt mit seinem Freund "Pony und Schweinchen". Sie fressen 1kg Popcorn aus ihrem Trog, dem Waschbecken. Meine Tochter zerreißt derweil alle ihre Pixi Bücher. 

Ein normaler Nachmittag.

Es klingelt natürlich an der Tür, sobald ich den Computer hochgefahren habe. Unser Nachbar bietet freimütig an, eine Monstertanne in unserem Vorgarten um ein paar Meter zu kürzen, damit ich durch das Wohnzimmer auch mal die Sonne sehen kann. So ein netter Mann! Ich treffe die erste fatale Entscheidung des Tages und verlasse mein "Office" um geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen für Baumfällungen zu entwickeln.

 

 

Gravierende Entwicklungsschübe wie "umdrehen" (und vom Wickeltisch fallen) oder "krabbeln" (damit jetzt keiner mehr alleine auf's Klo kann) treten immer dann auf, wenn man nicht damit rechnet und man sie absolut nicht gebrauchen kann. Beim Kinderarzt verschwinden sie dann genauso plötzlich wieder, wie sie einst gekommen sind. Dieses Mal entwickelte meine Tochter sogar drei Super-Talente auf einmal: Stifte halten, auf Stühle klettern und Zwei-Wort-Sätze sprechen. 

Bruce Darnell hätte sicherlich vor Begeisterung geheult.

 

Während ich mit Bauhelm im Vorgarten ein Seil festhalte, an dessen Ende mein Nachbar mit einer Kettensäge hängt, kann ich durch das Wohnzimmerfenster beobachten, wie meine einjährige, kurzbeinige Tochter einen Stuhl erklimmt, einen roten Edding zur Hand nimmt und eine Bankbürkschaft, einen notariellen Kaufvertrag und eine Wirtschaftsrecht-Klausur eines Studenten damit - nunja - unterzeichnet. 

Sie schreit mich dabei durch das Fenster begeistert an: "MILMAMALT!!!".

 

Scheiße.

 

 

Ich stehe vor der zweiten fatalen Entscheidung des Tages: Das Seil loslassen und den Nachbarn opfern oder tapfer weiter festhalten und damit meinen Ruf als gewissenhafte, alles voll im Griff habende "Working-ist-ja-absolut-kein-Problem-Mom" in die Tonne kloppen.

 

Ich habe mich wie folgt entschieden:

 

 

Nachdem ich eine brodelnde Rohrreiniger-Popcorn-Masse weggepümpelt und meiner Tochter das rote Permanent-Make-Up aus dem Gesicht gefeilt hatte, suchte ich abendlichen Zuspruch bei meinen Freundinnen. Früher brach ich nach solch' missglückten Tagen laut nach Alkohol rufend auf deren Couch zusammen. Heute schicke ich ihnen eine WhatsApp. Unangemessen undramatisch und viel zu leise, aber es spart Zeit. 

 

Das scheint die Quintessenz im Leben mit Beruf und Kind zu sein: Zeit sparen, wo immer es geht, damit Kinder und Einkommen möglich sind.

 

Halten wir also fest:
1. Kinder und Beruf sind inkompatibel.

2. Wenn beide Eltern berufstätig sind, muss jemand anderes auf die Kinder aufpassen. 

3. Wenn man mit der Berufstätigkeit kein Geld verdient, kann man es auch gleich bleiben lassen und mit den Kindern Popcorn aus dem Waschbecken essen. Das macht im Zweifel mehr Spaß.

 


Warum arbeiten dann immer mehr Mütter, obwohl sie sehr kleine Kinder haben? 

Manche, weil sie es wollen, manche weil sie es schlicht müssen. Bei den meisten liegt die Wahrheit wohl irgendwo dazwischen. Der Druck ist immens.

Die Zeiten, in denen ein Gehalt für den Lebensunterhalt ausreichte, scheinen tatsächlich vorbei zu sein. Ein Alleinverdiener ernährt heute keine 4-köpfige Familie in der Doppelhaushälfte mehr. 

 

Zudem bekommen Mütter nur dann eine halbwegs nennenswerte Rente, wenn sie neben der jahrzehntelangen Kindererziehung, den damit verbundenen hohen Zusatzkosten und zusätzlichen Verpflichtungen auch noch zusätzlich sozialversicherungspflichtig arbeiten. Sonst gehen sie im Alter fast leer aus. 

Im Gegensatz zu ihren kinderlosen Kollegen und Kolleginnen, haben Eltern einen oder mehrere spätere Rentenversicherungszahler selbst großgezogen und die immensen, finanziellen Belastungen einer Familie schultern müssen. Geld, das kinderlose und problemlos vollzeitbeschäftigte Kollegen anders verwenden und es in die private Altersvorsorge stecken können. Oder in die Bambusbar in Barbados. Je nach Prioritätenliste. 

Zudem haben Mütter bzw. Eltern kinderbedingt deutlich weniger zeitliche Kapazitäten für eine Berufstätigkeit zur Verfügung. Die logische Konsequenz bleibt aber aus: Die Rentenansprüche werden für Menschen mit Kindern nicht aus- oder angeglichen, obwohl nur sie überhaupt die Arbeitskräfte großgezogen haben, die unser aller Renten eines Tages bezahlen sollen. Der Generationenvertrag hinkt hier massiv, wie ich finde.


Bei all der Betreuungsdiskussion weigert sich die Politik, eine weitere, logische Konsequenz zu ziehen und die teilweise heftigen Kosten der Kinderbetreuung für berufstätige Eltern flächendeckend abzuschaffen, damit sich der frühe Wiedereinstieg in den Beruf finanziell überhaupt lohnt. Tausende Mütter arbeiten für die Betreuungsgebühren der KiTa und ein paar knickerige Rentenpunkte in Teilzeit. Wenn die Kinderbetreuung so teuer ist, dass meine Nachbarin und Sozialpädagogin in Teilzeit umsonst arbeitet, um die KiTa ihrer beiden Kinder während ihrer Arbeitszeit überhaupt finanzieren zu können, dann haben wir - je nach Kommune- noch immer ein Problem, das junge Frauen massiv benachteiligt.


Ja, aber was hat das Familienministerium denn nun getan? Wir können uns vor Spannung kaum auf den Sitzen halten.

Frau Schwesig hat das ElterngeldPlus erfunden! 

Juhu.

Applaus!

APPLAUS! www.gythaswelt.de

Damit hat sie sich zwar frenetisch auf zwölf kleine Monate im Leben junger Eltern gestürzt,  die die meisten eigentlich Dank des bisherigen Elterngeldes finanziell und emotional im Griff hatten. Aber es ist zumindest ein Anfang. Die übrigen 276 Monate, in denen so ein Kind erst anfängt die Familienkasse merklich zu belasten (siehe "Eltern haften für ihre Kinder"), ignoriert die Politik beständig. Da kann unsere Familienministerin gar nicht soviel dafür, hierfür bräuchte es vereintere Kräfte und das politische Bewusstsein, dass sie derzeit die Wiege des Generationenvertrags torpedieren.


Ich nehme aber nun die Ironie und das Gemotze raus und die Gelegenheit wahr, kurz die kommenden Regelungen zum ElterngeldPlus zu erläutern. 


Das Elterngeld PLUS ab dem 01.07.2015


Für Eltern, deren Kinder ab dem 01.07.2015 geboren werden, gibt es dann drei Möglichkeiten Elterngeld zu beziehen:

 

a) Das Basiselterngeld ( 12 Monate das volle Elterngeld bei vollem Berufsausstieg)

b) ElterngeldPlus ohne Zuverdienst ( schlicht und einfach 24 Monate das hälftige Elterngeld)

c) ElterngeldPlus mit Zuverdienst (für jeden Monat Teilzeittätigkeit mit hälftigem Eltergeld kommt ein halber Elterngeldmonat dazu)

 

Alle drei kann man kombinieren und/oder abwechseln.

 

Ausgangsfall: Anna verdient als Ballettlehrerin 1400 € netto monatlich im Schnitt in den letzten 12 Monaten vor Bens Geburt. In Teilzeit würde sie 550 € verdienen.

Fakt 1: Das "alte" Elterngeld ist nicht abgeschafft.

Es heißt jetzt nur anders, nämlich "Basiselterngeld". Nach wie vor kann man also 12 Monate voll aus dem Beruf aussteigen und 65% des bereinigten Nettoeinkommens, mindestens € 300, maximal € 1800, als sogenanntes "Basiselterngeld"erhalten.

Wenn Anna also erst nach dem 1. Geburtstag von Ben wieder als Ballettlehrerin anfängt, hat sie  ein Basiselterngeld von (65% von 1400 €) 910 € pro Monat bekommen. 

Anna bekommt also insgesamt 10.920 € für 12 Monate "Basiselterngeld" bei voller Unterbrechung.


Fakt 2: ElterngeldPlus ist für diejenigen relevant, die vor dem ersten Geburtstag des Kindes wieder arbeiten wollen oder müssen.


Alle spucken in die Hände und machen die Hirnlampen an. Hefte raus und Bleistifte gespitzt. Wir rechnen jetzt. 


Wenn Anna sich entscheidet, die ersten 12 Lebensmonate ihres nach dem 01.07.2015 geborenen Sohnes Ben nicht komplett auszusteigen, sondern ab seinem vollendeten 6. Lebensmonat  in Teilzeit wieder als Ballettlehrerin zu arbeiten (maximal erlaubt sind 30 Wochenstunden) dann beantragt sie ab dem 6. Monat neuerdings "Elterngeld Plus". 

 

Für die ersten 6 Lebensmonate bekommt sie die normalen € 910 Basiselterngeld ( 6 x € 910 = € 5.460). 

Für die Lebensmonate 6.-12. bekommt sie dann aber nur maximal (!) die Hälfte des Basiselterngeldes ausgezahlt. Das sind also 6 x € 455 = € 2.730

Die andere Hälfte fällt aber nicht weg, sondern die bekommt sie in den Lebensmonaten 13.-18. hinterhergezahlt (nochmal 6 x € 455 = € 2730). 

Daher vermutlich der Begriff "ElterngeldPlus". Anna erhält in Summe wieder insgesamt 

5.460 + 2.730 + 2.730 = € 10.920 Elterngeld/ElterngeldPlus

Nur eben in einem Zeitraum von 18 Monaten statt in 12 Monaten. 

 

Das ist das Beispiel des Familienministeriums.

 

  "Ja, Herrschaftszeiten, wo um Himmels Willen ist da jetzt der Vorteil?" fragen sich all diejenigen, die, wie ich, furchtbar stolz sind, dass sie so weit korrekt mitrechnen konnten.

 

Ja, Mädels, den versteht man nur, wenn man vergleicht, wie Nebeneinkommen vor dem 01.07.2015 behandelt wurde, (nämlich schlechter) und wie sich die Halbierung des Elterngeldes und Verdopplung der Bezugsdauer auswirken (etwas weniger schlecht).

 

Vor dem 01.07.2015 hätte sich eine Teilzeittätigkeit in Bens Lebensmonaten 6-12. so berechnet: 

Statt € 1.400 in Vollzeit verdient Anna nun nur € 550 in Teilzeit, also eine monatliche Einkommenseinbuße von 850 €. Das nennt sich Differenzmethode.

Aus dieser Differenz von 850 € berechnet sich nachwievor das Elterngeld65% von 850 = 550 €

Sie bekam also im teilzeitbeschäftigten 6.-12. Lebensmonat nicht mehr 6 x 910 € ausbezahlt sondern weniger, nämlich 6 x € 550 = € 3.315. 

Zusammen mit den 6 x 910 € aus den daheimgebliebenden 1.-6. Lebensmonaten sind das 

5.460 + 3.315 = € 8.875 Elterngeld nach alter Rechtslage in 12 Monaten.

 

Ab dem 01.07.2015 kann Anna aber nun für die Lebensmonate im ersten Lebensjahr des Kindes, in denen sie dazuverdienen will, "ElterngeldPlus" wählen, also das eingangs durchgerechnete Beispiel nutzen. Wie oben dargelegt, hat sie nach der Differenzmethode eigentlich einen Anspruch auf 550 € für 6 Monate. ElterngeldPLus gibt ihr aber maximal die Hälfte der Basismonate, also 910 € geteilt durch 2 = 455 €. Diese bekommt sie jetzt aber doppelt so lange, nicht nur 6, sondern 12 Monate. Daraus errechnet sich der finanzielle Vorteil im Ausangsbeispiel.

ElterngeldPlus bei Anna: 6 x 910 € aus den daheimgebliebenen 1.-6. Lebensmonaten und nochmal 12 x 455 € in den Lebensmonaten 6. - 18.:

5460 + 2730 + 2730 = 10.920 € Elterngeld (6 Monate) und Elterngeld Plus ( 12 Monate).

Knapp 2000 € weniger Abzug vom Elterngeld also, aber eben nicht 2000 € "mehr" in Summe der staatlichen Leistung. Die staatliche Leistung "Elterngeld" finanzieren die Eltern übrigens ebenfalls mit und zwar gewaltig. Elterngeld ist aufgrund der Struktur unseres Sozialsystems eben kein Geschenk.

 

Das mathematische Grauen hat noch kein Ende, also schaltet noch nicht ab.

 

Es spielt auch beim ElterngeldPlus nämlich durchaus eine Rolle, wieviel man dazuverdient. Man bekommt maximal die Hälfte des Elterngeldes für den verlängerten Zeitraum, das heißt, es kann auch Konstellationen geben, in denen sich dieser Satz reduziert. 

Würde Anna im Ausgangsbeispiel nicht nur 550 € in Teilzeit dazuverdienen sondern 900 €, dann hätte sie eine Vermögenseinbuße, verglichen mit der Zeit vor der Geburt von 1400€ - 900€ = 500 € pro Monat, die sie jetzt weniger in der Tasche hat. Aus diesen 500 € wird nach der Differenzmethode wieder das Elterngeld berechnet: 65 % von 500 € = 325 €. 

Maximal würde sie die Hälfte ihres Basiselterngeldsatzes bekommen (455 €), aufgestockt wird aber nicht. Sie bekommt also 325 € ElterngeldPlus.

Sie würde also bei einem Zuverdienst von 900 € bekommen:

6 x 910 € = 5460 €

6 x 325 € = 1950 €

6 x 325 € = 1950 €

insg. also 9360 € in 18 Monaten. 

Trotzdem bleibt es ein Vorteil gegenüber der alten Rechtslage, denn da hätte sie nur (die aufmerksame Rechenkünstlerin jubiliert), 6 x 910 plus 6 x 325 = 7410 € bekommen.


Fakt 3: Man bekommt in Summe NICHT mehr Elterngeld als beim Basiselterngeld, man hat nun nur weniger faktische Abzüge vom Elterngeld als vorher, wenn man in dieser Zeit etwas dazuverdient hat. 

 

Der Staat zahlt in Summe zunächst also nicht mehr Eltergeld an die Eltern aus, die ElterngeldPlus wählen. Sie bekommen maximal den gleichen Gesamtbetrag wie diejenigen, die sich für das Basiselterngeld entscheiden.  Außer beide arbeiten gleichzeitig trotz Mini-Baby 25h in Teilzeit für mindestens 4 Monate, dann kommt ein klein wenig mehr Elterngeld dabei rum (siehe weiter unten)

Vor dem 01.07.2015 wirkte sich ein Zuverdienst negativ auf das Elterngeld aus, so dass unsere Anna vor dem 01.07.2015 "nur" 8.875 € Eltergeld bekommen hätte. Weniger Elterngeld als jemand, der die vollen 12 Monate ausgestiegen war. Das hat das Ministerium nun korrigiert und hofft so, mehr Mütter sogar noch vor dem ersten Geburtstag wieder in Lohn und Brot zu bekommen. 

 

Für Väter kann das neue EGPlus dann sinnvoll sein, wenn sie nicht 2 Monate voll aussteigen können, eine Teilzeitbeschäftigung aber für ein paar Monate möglich wäre. Auch der Vater kann EGPlus beantragen, selbst wenn die Mutter das "alte" Modell wählt und 12 Monate voll aussteigt oder, wie weiter unten erklärt, gleichzeitig in Teilzeit arbeitet. Hier sehe ich eine echte Verbesserung zu vorher. Jetzt müssen nur noch die Arbeitgeber endlich mal mitmachen und Teilzeit ohne Nachteile ermöglichen. Da sehe ich aus meiner Praxis wiederum tiefschwarz.

 

Alleinerziehenden soll das EltergeldPlus übrigens auch besonders "helfen". Nun ja...Es wird ihnen schlicht weniger Elterngeld abgezogen als vorher, wenn sie noch früher in die Doppelbelastung von Arbeit und Kindern zurückkehren. 

 


Fakt 4: Die so attraktiv klingende Parole "ElterngeldPlus gibt es von nun an sogar 28 Monate" ist der ein Ausnahmefall.

28 Monate EltergeldPlus erhält nur die Mutter, die am Tag nach der Geburt ihre Berufstätigkeit mit maximal 30 Wochenstunden weiterführt und das 24 Monate beständig durchhält. Wer das schafft, bekommt zwar, wie oben erklärt, in Summe keinen Cent mehr Elterngeld als die "Basiselterngeldbezieher" und zahlt im Zweifel auch die gesetzliche Krankenversicherung selbst. Jedoch hätte diese Mutter ohne ElterngeldPlus früher deutlich weniger Elterngeld als ein Basiselterngeldbezieher bekommen.

Das dürften also meistens selbstständige Mütter sein, die in den 8 Wochen nach der Geburt keinerlei Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und der Krankenkasse bekommen und quasi im Kreißsaal nach der letzten Presswehe schon wieder einen Kunden an der Strippe haben. 


"Ok, das sind 24 Monate. 12 x 2 = 24. Hab' ich kapiert. Aber wo kommen jetzt die fehlenden 4 Monate für die versprochenen 28 Monate ElterngeldPlus ür die Mutter her?


Das sind Partnermonate. Wenn nun der Vater des Kindes während der frühen Elternteilzeit der Mutter auch mindestens 4 Monate seine Vollzeitstelle auf 25-30 Wochenstunden runterfährt (aber nicht komplett aussteigt!), dann bekommt nicht nur er, sondern auch die Mutter 4 Monate halbes Elterngeld obendrauf. Also 24 + 4 = 28 halbe Monate. Und der Vater auch 4 halbe Monate. Achtung, auch die Mutter muss um diese 4 halben Monate zu bekommen zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten, weniger zählt nicht. Das ist also der einzige Fall, in dem es für die Mutter faktisch mehr Elterngeld gibt. Die Mutter bekommt also 28 (halbe) Monate und der Vater 4 (halbe) Monate ElterngeldPlus. 

Alleinerziehende bekommen diese Monate extra ebenfalls, jedenfalls nach meinem derzeitigen Kenntnisstand. 


"Vatermonate"

Man verzeihe mir, wenn ich beständig vom "Vater" oder "Vatermonaten" spreche. Ich tue dies, weil diese Verteilung noch immer vorherrschend ist und das vermutlich bis zum Ende aller Tage auch sein wird. 

6% aller berufstätigen Männer arbeiten in Teilzeit.  Demgegenüber stehen 70 % aller berufstätigen Frauen in Teilzeitbeschäftigungen, wovon 81 % angeben, dies wegen der Kinder zu tun. Ich lass' das mal kurz sacken, ja? Gut.

Vielleicht ändert sich das ja jetzt mit dem ElterngeldPlus.

 


Fakt 6: Kinder und Arbeit passen nicht zusammen.

Wie eingangs dargelegt, funktionieren Arbeit und Kinder nur, wenn jemand Anderes auf das Kind aufpasst. 

Das gilt nicht nur für Kinder unter einem Jahr, sondern genauso und gerade auch für ältere Kinder. 


Wer also ElterngeldPlus nutzen möchte um (noch früher wieder) zu arbeiten, muss sein Kind notwendigerweise betreuen lassen.  Hat man aber einen Krippenplatz ergattert, so muss jemand wie unsere Ballettlehrerin ihre ElterngeldPlus doch noch nach unten korrigieren. Sie muss nämlich den Krippenplatz bezahlen. 

 

Ein Großteil des neben der Kindererziehung in Teilzeit erwirtschafteten Geldes geht also für die Betreuung in dieser Zeit drauf, die man ja gar nicht bräuchte, würde man nicht Geld erwirtschaften müssen und hierfür eine Betreuung benötigen...

diesen Satz kann man nun unendlich  oft  lesen und er offenbart ein Rechenbeispiel, dass viele Frauen mit durchschnittlichem Teilzeitgehalt aufmachen müssen. 

 


Ob diese notwendigen Rechnungen nicht ein faktischer Hinderungsgrund für Frauen mit kleinen Kindern sind, wieder in den Beruf einzusteigen, überlasse ich Euren Wertungen. 

Ich sehe das tatsächlich kritisch und biete Euch hier gerne ein Forum, um sachlich zu diskutieren. Ich freue mich auch über Mitteilungen, wie die Betreuungskosten bei Euch in der Gemeinde so zu Buche schlagen.

 

Fazit:

 

...klick...Ich hoffe, ich habe eine Basis der Interpretation für all diejenigen geschaffen, die nicht wissen, was da kommt und die verunsichert sind, ob sie sich richtig entscheiden, wenn sie ElterngeldPlus beantragen. 

 

Ich gehe jetzt Tesafilm suchen, ich muss Pixi-Bücher puzzlen und kleben, während die Sonne durch mein Wohnzimmerfenster scheint.

 

Es grüßt Euch herzlich,

Eure Juramama 

 

Stefanie von Braunis Shop näht und bestickt wunderbare Kindersachen. Ihre Kinder sind damit auch nicht kompatibelKlickt auf das Foto und ihr kommt zum Video. Was hab' ich gelacht

 

 

**** Ihr findet mich auch auf Facebook unter Juramama und auf Twitter unter Die_Juramama.****

 

**** Meine Artikel stellen keine Rechtsberatung dar und enthalten zum Teil sowohl sarkastische als auch ironische Bemerkungen. Bitte holt immer anwaltlichen Rat ein und verlasst euch nicht auf ein Blog das Juramama heißt. Ich werde hier journalistisch und nicht juristisch oder rechtsberatend tätig. Leider kann ich auch keine Rechtsberatungen über diesen Blog durchführen, habe aber hierfür eine eigene Sprechstunde****

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 6
  • #1

    Nina (Donnerstag, 19 Juli 2018 08:32)

    Spitze, vielen Dank für diesen Beitrag :)

    Ich hätte noch einen wunderbaren, Frauen absolut benachteiligenden Beitrag zum Elterngeld und damit verbunden den Rat: mache dich nie, also wirklich nur (!!) selbstständig, wenn auch nur die geringste Chance oder (Hilfe, ein Wunsch??) für eine Schwangerschaft besteht..!
    In den ersten Jahren ist man nämlich so gut wie nie in einer positiven Gewinnzone. Und selbst wenn man es vor der Geburt ist, wird nur das letzte steuerliche Jahr berechnet, nicht die letzten 12 Monate. Und laufende Kosten für die Selbstständigkeit (Mitarbeiter, Büro, ..) interessieren überhaupt keinen.
    Das heißt: Elterngeld gen null, Kosten für die Selbstständigkeit aus eigener Tasche.
    Es gibt einen Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht, wo eine Mutter geklagt hat, dass eben NICHT ihr Verdienstausfall während der Elternzeit ersetzt wird (da eben Berechnung nach dem Vorjahr). Wurde abgelehnt mit der Begründung: die Verwaltungsvereinfachung wäre wichtiger!!!!!

    Ach ja, und wenn man auf die dumme Idee kommt, nun doch während der Elternzeit was zu verdienen, wird das sofort vom wenigen Elterngeld abgezogen. Und ja, dazu zählt auch, wenn eine Kunde nach mehreren Mahnung zu spät (und damit im elterngeldzeitraum) zählt. Ganz egal, wann die Leistung erbracht wurde...

    Also: als Frau lieber kein Unternehmen gründen, muss man mit Kind dann gleich wieder in Insolvenz gehen..

    Nun denn.. musste mal raus :)

  • #2

    Ori (Freitag, 21 September 2018 13:30)

    danke für die rechenbeispiele! an sich ganz schön doof das alles... wir rechnen und überlegen auch gerade, was wann wie lange bei uns möglich ist... und krass ist ja: bleibe ich ein jahr zu hause, kostet das den staat mindestens € 18.000 beim höchstsatz (plus die eingebüßte arbeitsliestung und so). wenn ich nur 2 monate nach muschu zu hause bleibe, kostets etwas über die hälfte und ich zahle wieder fein lohnsteuer und und und. -.-

  • #3

    Ori (Freitag, 21 September 2018 13:32)

    Häfte vergessen in meinem beispiel... wenn ich 2 monate zu hause bleibe und dann bis zum ende 12. lebensmonat mit elterngeld plus weiter mache, dann isses etwas mehr als die hälfte. wirklich mehr zeit fürs kind habe ich dann aber auch nicht O.O

  • #4

    Eine Mama (Mittwoch, 31 Juli 2019 01:30)

    Am krassesten ist aber, dass man nicht 100% weiterbekommt, wie der Mann halt auch, wenn er weiter arbeitet während die Frau ein Kind bekommt sondern halt weniger damit man schnell wieder gegen Geld arbeitet.

    Ich wundere mich nur warum die Frauen nicht wie trotzige Kinder reagieren und erst recht länger in Elternzeit bleiben. Bei der Arbeit gewinnt man ja in Teilzeit nicht mal einen Blumentopf. Das ist teilweise echt umsonst arbeiten und das Kind wird abgegeben... Wenn man wenigstens unterm Strich noch ordentlich verdient... aber so?? - wenn nicht mal was übrig bleibt...??????

  • #5

    Bald-Mama (Dienstag, 17 März 2020 22:40)

    So richtig Kacke ist es übrigens, wenn man mit dem Höchstsatz nicht einmal die Hälfte des monatlichen Nettogehalts rein bekommt, aber der Hauptverdiener ist (70% des Gesamteinkommens) und - was für eine komische Idee - nach der Geburt mindestens ein halbes Jahr Stillen will. Diese Gesetze sind doch nicht mehr zeitgemäß!

  • #6

    Heinz (Sonntag, 16 August 2020 16:55)

    @Eine Mama:
    das mit dem "es bleibt nichts übrig" ist halt auch streng genommen Quatsch, genau wie dass ElternGeld-Plus nur Vorteile bringt, wenn man ohnehin vor gehabt hätte innerhalb der ersten 12 Monate zu arbeiten (wie ja hier ausführlich im Artikel dargestellt).
    Zurück zum übrig bleiben: man hat eine Steuerlast, die ist da, ob man sie will oder nicht. Entweder geht nur einer arbeiten und trägt die Steuerlast alleine oder der andere geht oft in Teilzeit arbeiten und trägt damit seine eigene Steuerlast. Alles was man dabei mehr verdient ist unterm Strich (= Einkommensteuererklärung) auch mehr in der Tasche, zumindest genau so, als würde der Partner dieses Geld einfach mehr verdienen.
    Beispiel: Sie verdient 3000€ Brutto, bleiben 1800€ übrig netto. Er verdient 1200€ dazu, bleiben 800€ über netto. Unterm strich 2600€. Da bleibt ja nichts übrig. Was aber, wenn Er nicht arbeiten geht und sie eine Gehaltserhöhung bekäme? Neues beispiel: Sie verdient 3000€ + 1200€, Er 0€. Bei ihr bleiben nach der Steuererklärung aber trotzdem nur 2600€ übrig. Vermutlich haben Sie auch noch die Steuerklasse 5 und er die 3. Dann werden aus 3000€ Brutto schöne 2000€ und der Nebenverdienst aus 1200€ schrumpft zu 600€. Oh wunder es sind nach der Steuererklärung immernoch 2600€.

    Lange Rede kurzer Sinn:
    Den kleineren Nebenverdienst des Partners kann man immer wie eine Gehaltserhöhung des Hauptberuflichen sehen. Am ende des Jahres bei der Erklärung werden alle schlecht gewählten Steuerklassen egalisiert und die Steuerlast, die so oder so da ist, fein ausgerechnet.


    @Bald-Mama:
    Obergrenzen gibt es immer und das ist auch gut so, sonst würden die ganzen Supereichen für jedes Kind irgndwann 1Mio€ monatlich bekommen.
    Der Höchstsatz (1800€ von Besseung 2880€ netto) ist bei Ihnen also nicht einmal die Hälfte Ihres normalen Einkommens? Also verdienen Sie mindestens 6000€ netto monatlich? Sry, aber das ist jammern auf hohem Niveau und auch ein bisschen frech. Sie gehören damit vermutlich zu den oberen wenigen Prozent der Gesamtbevölkerung. Andere würden sich freuen, wenn die wenigstens an den Höchstsatz rankämen...


    @Autorin: Danke. Ich habe es ebenso ausgerechnet und lange nicht verstanden, worin meein Fehler besteht. Selbst beim Gespräch mit der Kindergeldstelle kam raus, dass es keinen Vorteil bringt mit Elterngeld-Plus, wenn die ersten 12 Monate so oder so erwerbslos bleiben. Wie viele Online-Ratgeber und Webseiten ich schon gelesen habe, die alle nur dasselbe wie das Ministerium schwafeln. Aber niemand, der mal klar sagt, dass es keinen Vorteil gibt, wenn man das erste Jahr eh zu Hause bleibt.

    Achso: das mit den 24 bzw. 28 Monaten ist in den meisten Fällen denke ich auch absolut quatsch. Denn, wer Mutterschutzgeld bezieht, und das dürften die meisten sein, wird gezwungen in den ersten 8 Wochen (Mutterschutz) Basismonate zu nehmen. Wer danach mit Elterngeld Plus weitermacht, kommt also nur noch auf 22 Monate am Ende der Laufzeit raus. 24 Monate sind außer für selbständige also eher unrealistisch.